Satzungen & Ordnungen

Satzung & Ordnungen

des Ju-Jutsu Verband Sachsen e.V.

Stand: 06.11.2012

Die Geschäftsordnung ist für den SJJV gültig. Sie bestimmt die Richtlinien, nach denen die Geschäfte, Versammlungen und Sitzungen geführt werden. Für alle Fälle, die nicht von dieser Geschäftsordnung erfasst werden, und in Zweifelsfällen, gelten entsprechend die Ordnungen des SJJV, des Bundesverbandes DJJV sowie des BGB.

Neufassung | Stand: 22.11.2015

Fachverband für moderne Selbstverteidigung Ju-Jutsu, traditionelle Selbstverteidigung Jiu-Jitsu, Brazilian Jiu-Jitsu, Gewaltprävention, Wettkampf und Fitness.

Verfahrensordnungen

Lehrwesen & Prüfungen

Stand: 23. September 2015

Die "Verfahrensordnung Lehrwesen" des SJJV regelt die Verfahrensweise zum:

  1. Erwerb von Lizenzen- Grundausbildung,
  2. Verkürzungen von Ausbildungsgängen
  3. der Verlängerung von Lizenzen- Fortbildung,
  4. Weiterbildung zu höheren Lizenzstufen,
  5. Bestellung in das Lehrteam,
  6. Vergabe und Auswahl von Landeslehrgängen,
  7. Vergabe und Auswahl von Bundeslehrgängen

Stand: 21.11.2015

Der Sächsische Ju-Jutsu Verband e.V. (SJJV) führt Gürtelprüfungen und Streifenprüfungen zum Erlangen von Schüler-, Kyu- und Dan-Graden nach der Prüfungsordnung des Deutschen Ju-Jutsu Verband e.V. (DJJV e.V.) gültig vom 10.09.2015 durch. In dieser Verfahrensrichtlinie werden somit nur Abweichungen von der Bundesprüfungsordnung erfasst. Prüfungen zum Erlangen von Kyu- und Dan- Graden im Ju-Jutsu und Jiu-Jitsu sowie Streifen- und Vollgurtprüfungen im Brazilian Jiu-Jitsu (BJJ) werden im Sächsischen Ju-Jutsu Verband e.V. organisiert und durchgeführt. 3Bei Prüfungen außerhalb des SJJV muss die Einwilligung des Prüfungsreferenten des SJJV vorliegen.